in kürze VERFOLGUNG IN NS-ZEIT : Neu definiert
Das BVerwG in Leipzig hat politische Verfolgung während der NS-Zeit neu definiert. Auch wer von den Nazis enteignet wurde, als Emigrant sein Vermögen dann aber wiederbekam, müsse weiter als politisch Verfolgter gelten, hieß es gestern im Fall eines Beraters von Ex-Reichskanzler Kurt von Schleicher (Az.: 7C 19.04). (epd)