Nebeneinkünfte des SPD-Spitzenkandidaten: Schlammschlacht um Steinbrück
Der Ton wird schärfer. Die Vorwürfe gegen Steinbrück pikanter. Der SPD-Kanzlerkandidat wehrt sich, er sei kein „Knecht des Kapitals“, die Vorwürfe „dämlich“.
Der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, ist nach anhaltender Kritik an seinen Nebeneinkünften in die Offensive gegangen. In einer am Sonntag veröffentlichten Erklärung schlug er vor, alle Abgeordneten zu verpflichten, ihre Zusatzeinkünfte „bis auf den letzten Cent“ zu veröffentlichen.
Der Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, sowie auch CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt attackierten Steinbrücks Vorstoß scharf: dass sich ausgerechnet der SPD-Mann „zum Transparenzhelden aufschwingen möchte“, habe eine besondere Komik, sagte Dobrindt.
Zuvor hatte die Welt am Sonntag berichtet, Steinbrück habe seit 2009 allein für Vorträge und Aufträge mehr als eine Million Euro erhalten. Laut Spiegel hat zudem in Steinbrücks Zeit als Finanzminister die Lobbyorganisation Initiative Finanzstandort Deutschland 2007 das Konzept für die halbstaatliche Beratungsfirma ÖPP Deutschland AG erarbeitet, für die die Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer ein Rechtsgutachten geliefert habe.
Nach seinem Ausscheiden als Minister 2009 sei Steinbrück bei der Kanzlei und beteiligten Finanzinstituten als Redner aufgetreten - vergütet mit je mindestens 7.000 Euro.
Aber auch andere Abgeordnete erzielen neben ihrem Mandat hohe Einnahmen. So listet der Koblenzer Unionsabgeordnete Michael Fuchs 22 entgeltliche Tätigkeiten auf. Zudem sitzt er in vier Beiräten und Aufsichtsräten, wofür er monatliche Entgelte der Stufe III - also mehr als 7.000 Euro - bezieht. Und der CSU-Abgeordnete und Rechtsanwalt Peter Gauweiler listet 30 Mandate auf, für die er mehr als jeweils 7.000 Euro bekommen hat.
Absolut heulerisch
Alle diese Einnahmen sind erlaubt. Deshalb findet die stellvertretende SPD-Vorsitzende Christine Lambrecht die Steinbrück-Debatte “absolut heuchlerisch. Jetzt schreien die, die eine Verschärfung der Regeln jahrelang verhindert haben“, sagte sie der taz. Lambrecht selbst ist Rechtsanwältin und erzielt weniger als 1.000 Euro monatlich an Nebeneinkünften. „Wir wollen Nebentätigkeiten nicht verbieten“, erklärt sie, „es muss jeder selbst wissen, wie viel Zeit er dafür hat – und der Wähler muss wissen, was er davon hält.“
Die Bundestagsverwaltung hat bereits einen Vorschlag zur Veröffentlichungspflicht erarbeitet. Danach sollen es für Honorare nicht mehr wie bisher nur drei, sondern zehn Stufen geben. Die Abgeordneten müssten dann auch weitaus höhere Honorare von 100.000 oder 150.000 Euro ausweisen.
Träte diese Regelung in Kraft, müsste auch Steinbrück seine Transparenzinitiative noch einmal überdenken. Der Kanzlerkandidat hat erklärt, er werde „die Auftraggeber, Ort und Thema jedes einzelnen Vortrags“ veröffentlichen, außerdem das durchschnittliche Honorar. Und er schränkt ein: „Angaben zu jedem einzelnen Honorar werde ich nicht machen, da hierzu jeder einzelne Vertragspartner eigens um Erlaubnis gebeten werden müsste.“
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