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Archiv-Artikel

Naturschützer mit mehr Kompetenz

LEIPZIG dpa/taz ■ Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Naturschutzverbänden mehr Rechte bei der Straßenbauplanung eingeräumt. Die Verbände sollen naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen kontrollieren können, entschied der zuständige 9. Senat gestern. Naturschützer dürfen damit die Qualität der Ersatzflächen für wegfallende Wälder und Wiesen überprüfen. Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland im Zusammenhang mit einer Ortsumgehung in Michendorf (Potsdam-Mittelmark). Nach Auffassung der Richter erreichen die Ersatzmaßnahmen jedoch nicht die Qualität der ursprünglichen Naturschutzflächen. Die Behörde müsse darum die Planungen nochmals prüfen. BUND-Landeschef Axel Kruschat: „Das Urteil erleichtert Umweltverbänden, künftig auf Planungsverfahren Einfluss zu nehmen.“