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Archiv-Artikel

Nahverkehr kein Fall für Brüssel

LUXEMBURG dpa/taz ■ Kommunale Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr sind grundsätzlich kein Fall für die Brüsseler Wettbewerbshüter. Gelder für Busse und Bahnen seien dann keine staatliche Beihilfe, wenn das Unternehmen eine öffentliche Aufgabe erfülle und die Summe angemessen sei. Das entschied der Europäische Gerichtshof gestern in Luxemburg. Das Urteil betrifft rund 5.000 Bus- und Bahnbetriebe in Deutschland, die von solchen Zuschüssen profitieren. Die meisten deutschen Kommunen betreiben bisher den Nahverkehr in Eigenregie, was deutlich teurer ist, als wenn ausgeschrieben würde. Das Defizit aus dem Nahverkehr stopfen sie mit Gewinnen, die zum Beispiel aus der kommunalen Energieerzeugung stammen.

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