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Nachtragshaushalt 1991 gebilligt

Bonn (dpa) — Das Bundeskabinett hat gestern einen Nachtragshaushalt über 5,6 Milliarden Mark zum Bundesetat 1991 beschlossen und in diesem Rahmen fünf Milliarden Mark Zuschüsse an die Bundesanstalt für Arbeit gebilligt.

Sie soll damit in der Lage sein, die inzwischen stark beanspruchten Mittel für Berufsbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) in den neuen Ländern zu finanzieren und ein erwartetes Defizit abzudecken. 600 Millionen Mark verteilt der Bund im vorhinein an die westlichen Bundesländer zum Ausgleich für die ab 1992 geplante Umlenkung der Strukturhilfemittel von 2,45 Milliarden Mark jährlich von West- nach Ostdeutschland.

Durch die Zuweisung der fünf Milliarden an die Bundesanstalt erhöhen sich die Gesamtausgaben des Bonner Arbeits- und Sozialetats von 15,2 auf 20,2 Milliarden Mark. Die Neuverschuldung des Bundes für 1991 wird auf knapp 60 Milliarden Mark veranschlagt.

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