in kürze MIETRECHT : Nachmieter mit Kind
Ein Vermieter darf einen Nachmieter nicht ablehnen, nur weil dieser ein Kind hat. Wie auch schon die Vorinstanzen entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem entsprechendem Urteil, Kinderlärm in einem Mietshaus sei keine unzumutbare Belästigung. (ap)