Nach Zustimmung des Verfassungsgerichts: Klaus ratifiziert EU-Reformvertrag
Erst gab das tschechische Verfassungsgericht sein OK, jetzt hat auch der tschechische Präsident Vaclav Klaus den Lissabon-Vertrag unterzeichnet. Damit tritt der Reformvertrag zum 1. Dezember in Kraft.
PRAG taz | Sollte es am Dienstagvormittag quer durch Europa kräftig gedonnert haben, so war das der Stein, der sämtlichen proeuropäisch angehauchten Politikern vom Herzen gefallen ist. Das tschechische Verfassungsgericht entschied, dass der Lissabon-Vertrag sehr wohl im Einklang mit der tschechischen Verfassung steht. Damit wurde die letzte Hürde genommen, die einer Ratifizierung des Vertrags durch Prag im Weg stand.
Die Erleichterung stand vielen tschechischen Politikern ins Gesicht geschrieben. "Ich liebe das Verfassungsgericht und werde ihm bis zu meinem Tod dienen", lachte der Chef der Grünen, Ondrej Liska. Trockener reagierte Ministerpräsident Jan Fischer: "Das letzte Hindernis ist bewältigt, einer Vollendung der Ratifizierung steht nichts mehr im Wege."
Exaußenminister Karl Schwarzenberg beschwor einen Imagewandel der Tschechen in Brüssel herauf: "Jetzt, wo diese unendliche Peinlichkeit zum Ende kommt, haben wir die Möglichkeit, uns voll in die Arbeit in Europa einzubinden, unser Image zu verbessern und ein erfolgreiches und geachtetes Mitglied der EU zu werden."
Wenn sich Schwarzenberg mal nur nicht zu früh freut: Der Richterspruch war noch nicht verklungen, da holten die Lissabon-Gegner schon zum Gegenschlag aus. "Wir erwägen, uns beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu beschweren", sagte Senator Jirí Oberpfälzer, der den Einklang zwischen tschechischer Verfassung und Lissabon-Vertrag beim Verfassungsgericht angezweifelt hatte. Straßburg könne ja nachprüfen, ob das Verfassungsgericht in einem gerechten Prozess zu seinem Urteil gelangt sei. "Ich würde das so versuchen", sagte Oberpfälzer hartnäckig.
Doch selbst von höchsten Gegnern des Lissabon-Vertrags gibt es Signale, dass es langsam reicht mit dem Tauziehen um das Dokument. Staatspräsident Václav Klaus kündigte schon vor dem gestrigen Urteil an, er werde der Ratifizierung des Vertrags keine Steine mehr in den Weg legen. Einen Teilsieg errang Klaus schon mit der Ausnahme Tschechiens von der europäischen Menschenrechtscharta. Das soll Tschechien vor eventuellen Restitutionsforderungen vertriebener Deutscher schützen.
Doch mit der Entscheidung vom Dienstag war die Schonfrist für Klaus abgelaufen. Am Nachmittag unterzeichnete er den Lissabon-Vertrag, wie das Präsidialamt in Prag mitteilte.
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