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Archiv-Artikel

Nach Urteil: Pfandreform

BRÜSSEL rtr ■ Der Europäische Gerichtshof hat die Rechtmäßigkeit des deutschen Dosenpfands von einem funktionierenden Rücknahmesystem abhängig gemacht, ohne das Pfand in seinem Kern infrage zu stellen. Das oberste EU-Gericht urteilte zudem, Deutschland habe Mineralwasserherstellern beim In-Kraft-Treten der Verpackungsverordnung 2003 eine zu kurze Übergangsfrist eingeräumt. Mit der Einführung des Dosenpfands müssten alle Hersteller und Vertreiber an einem funktionierenden Rücknahmesystem teilnehmen können. Deutschland plant bereits eine Reform der Verpackungsverordnung, über die am Freitag der Bundesrat abstimmen soll. Abgeschafft werden soll damit auch die Koppelung der Einwegpfandpflicht an eine Mehrwegquote.

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