■ NVR-Prozeß: Keine Haftverschonung
Berlin (dpa) – Der frühere DDR-Verteidigungsminister Heinz Keßler und sein damaliger Stellvertreter Fritz Streletz müssen in Untersuchungshaft bleiben. Im Prozeß gegen Mitglieder des einstigen DDR-Verteidigungsrates um die Todesschüsse an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze lehnte das Berliner Landgericht am Montag einen Antrag der Verteidigung auf Haftverschonung ab. Seit der vor zwei Wochen gefällten Entscheidung des Berliner Kammergerichts, Keßler und Streletz in der Haft zu lassen, gebe es keine Entwicklungen, die eine Entlassung rechtfertigen würden.
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