NUR ÜBERGEWICHT : Kein Anspruch auf Kur
Beschwerden durch Übergewicht allein begründen keinen Anspruch auf Bezahlung einer Kur durch die Rentenversicherung. Diese muss eine stationäre medizinische Reha nur dann finanzieren, wenn durch eine Krankheit die Arbeitsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, so das Sozialgericht Dresden (Az.: S 33 R 2012/05). (dpa)