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NRW–Mediengesetz „korrigiert“

■ Landesregierung von Nordrhein–Westfalen lenkt in Sachen Rundfunkgesetz ein / Einfluß auf Inhalt und Gestaltung der Sendungen wird der Betreibergesellschaft nach wie vor nicht zugestanden

Von Axel Kintzinger

Berlin (taz) - Das umstrittene nordrhein–westfälische Rundfunkgesetz, das am Freitag im Düsseldorfer Landtag verabschiedet werden soll, wird noch kurzfristig verändert. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs zwischen SPD–Fraktions–Chef Friedhelm Farthmann und fünf Zeitungsverlegern aus diesem Bundesland. Ursprünglich vorgesehen war ein „Zwei–Säulen–Modell“ (siehe taz von gestern), wonach sich die Verlage nur an der Betreibergesellschaft und damit an der Finanzierung der Sender beteiligen dür fen, nicht aber in die Programmproduktion eingreifen können. Die Änderung: „Produktion und die zur Verbreitung des lokalen Programms erforderlichen technischen Einrichtungen“ werden nun ebenfalls der Betreibergesellschaft zugeordnet. Allerdings bleibe der Passus der Gesetzesvorlage, wonach die Betreibergesellschaft keinen Einfluß auf Inhalt und Gestaltung der Sendungen nehmen dürfen, bestehen, sagte ein SPD–Sprecher der taz. Die alleinige Verantwortung liege bei der Programmgesellschaft. Die nordrhein–westfälischen Zeitungsverleger hatten sich da gegen gewehrt, obwohl ihnen bei der Nominierung des Chefredateurs der jeweiligen Lokalsender ein Vetorecht und damit eine Beeinflussung der Journalistenauswahl für die Redaktionen zusteht. Als erster Verlagssprecher ließ der Geschäftsführer des Essener WAZ–Konzerns, Erich Schumann, Zustimmung zu dem „korrigierten“ Gesetzentwurf erkennen.

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