NOTFALLHILFE FÜR FLUTOPFER : Keine Anrechnung auf Hartz-IV-Bezüge
HALLE | Die Hilfen für Flutopfer werden laut Bundesarbeitsministerium nicht auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Spenden und Direkthilfen dienten eindeutig nicht dem Lebensunterhalt und würden daher nicht als Einkommen gewertet, sagte ein Ministeriumssprecher gestern im „MDR Info“. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat demnach bereits damit begonnen, zugunsten von Hartz-IV-Empfängern zu entscheiden, und Spenden für eine hochwassergeschädigte Familie als Notfallhilfe anerkannt. (afp)