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Archiv-Artikel

NÄCHTLICHER FLUGLÄRM Anwohnerklage abgewiesen

Im Streit um nächtliche An- und Abflüge auf dem Flughafen Hannover-Langenhagen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Klage eines Anwohners abgewiesen. Der Kläger habe keinen Anspruch auf weitergehende Beschränkungen des nächtlichen Flugverkehrs, erklärte gestern ein Gerichtssprecher. Nach Daten über die nächtliche Lärmbelastung, die das Verkehrsministerium und die Flughafengesellschaft vorgelegt haben, sei die Gesundheit der Bewohner auf dem Grundstück nicht gefährdet: Es liege außerhalb der Nachtschutzzone. (dpa)