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Archiv-Artikel

NACHWAHL DRESDEN Karlsruhe prüft

Die Nachwahl in Dresden 2005 wegen des plötzlichen Todes eines NPD-Bundestagskandidaten beschäftigt heute das Bundesverfassungsgericht. Da bei der Nachwahl das Ergebnis im restlichen Sachsen bekannt war, konnte man die Zweitstimme für die CDU taktisch einsetzen. Das halten zwei Wähler für verfassungswidrig. (ap)