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Archiv-Artikel

NACH AUTOGEWINN ALG II gestrichen

Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einer Verlosung einen Pkw, so hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Den Gewinn dürfe die für die Bewilligung des ALG II zuständige Behörde als Einkommen anrechnen, so ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Az.: S 27 AS 59/07 ER). (epd)