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Archiv-Artikel

NACH ARBEITSRECHTSURTEIL Diakonie geht in Berufung

BERLIN | Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung will das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts zur Benachteiligung einer konfessionslosen Bewerberin anfechten. „Wir werden Berufung einlegen“, sagte Sprecherin Ute Burbach-Tasso gestern dem Evangelischen Pressedienst in Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hatte das Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in erster Instanz wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. (epd)