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Archiv-Artikel

Muslime sollen

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Anträge zweier muslimischer Mädchen und ihrer Mutter auf Befreiung vom Sexualkundeunterricht abgelehnt. Das Schulgesetz des Landes verpflichte die Schüler zur Teilnahme, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Grundrechte der Antragstellerinnen wie Religionsfreiheit und Erziehungsrecht der Eltern müssten gegenüber der Schulaufsicht des Staates zurücktreten. Die Mutter hatte geltend gemacht, dass ihre Kinder strikt nach islamischen Glauben erzogen würden. Die Sexualität finde im Islam nur in der Ehe statt. Die Präsentation von Anschauungsmaterial im Unterricht verstoße gegen das Keuschheitsgebot.