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Archiv-Artikel

in kürze DILLENBURG/HESSEN Muezzin darf rufen

Dillenburger Muslime dürfen weiter über Lautsprecher zum Gebet gerufen werden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärte ein Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts für unanfechtbar. Damit ist der jahrelange Rechtsstreit um den Moschee-Lautsprecher entschieden, über den ein Muezzin die Gläubigen ruft. (epd)