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Archiv-Artikel

in kürze MAGERSÜCHTIGE München muss zahlen

Wegen eines Kunstfehlers an einer Magersüchtigen in einer städtischen Klinik muss München 200.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Arzt hatte keine gerichtliche Genehmigung zur Zwangsernährung eingeholt. Die Patientin erlitt eine schwere Hirnschädigung. (dpa)