: Mordanschlag aus Enttäuschung
Dortmund dpa ■ Achteinhalb Jahre Haft bekam ein 26- jähriger Mann aus Recklinghausen für den nächtlichen Mordanschlag auf eine Internet-Stripperin. Der geständige Angeklagte hatte vor dem Schwurgericht Dortmund zugegeben, die Wohnung der 21-Jährigen am 6. Juli 2003 mit Benzin in Brand gesetzt zu haben.
Die zur Tatzeit schlafende Internet-Stripperin hatte sich mit einem Sprung aus dem Fenster retten können. Offenbar war der Täter nicht mit dem Job seiner damaligen Freundin klargekommen. Das Urteil lautet auf versuchten Mord. Dem Brandanschlag war ein monatelanger Trennungsstreit vorausgegangen.
Nach dem Anschlag rief der Angeklagte die Eltern des Opfers an und brüstete sich mit der Tat. Richter Josef Eikelmann sprach in der Urteilsbegründung von einer Kurzschlussreaktion. „Der Angeklagte hat aus Enttäuschung, Zorn und Wut gehandelt“, sagte er. Den Tod der jungen Frau habe er dabei allerdings in Kauf genommen.