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Mord an Geschäftsmann: hohe Jugendstrafe

Wegen Mordes sind zwei Gelegenheitsdiebe im Alter von 19 und 18 Jahren zu neun Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechs Jahre und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung der Großen Strafkammer des Landgerichts wurde das 54jährige Opfer eiskalt und berechnend getötet. Beide Angeklagte kannten den Geschäftsmann, der dem Älteren vertraute und für wenig Geld dessen Diebesgut ankaufte. Das Vater-Sohn-Verhältnis endete, als die Angeklagten eine Urlaubsreise des wohlhabenden Opfers nutzten und dessen Wohnung ausräumten. Nach der Rückkehr forderte er von den beiden vor allem den bereits versetzten Schmuck zurück. Aus Furcht lockten die Angeklagten ihr Opfer unter einem Vorwand in eine Falle und töteten ihn mit mehreren Schüssen. ADN

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