Moneta basisrente : Günstiger oder bedürftig?
Sie sind nicht angestellt tätig? Dann profitieren Sie weder von „Riester“ noch von den Vorteilen betrieblicher Altersvorsorge. Auch um hier für Ausgleich zu sorgen, wurde die Basisrente – auch Rüruprente genannt – eingeführt. Die Beiträge sollten sich heute steuermindernd auswirken, die Rente dafür später versteuert werden.
Was in der Theorie plausibel klingt, erweist sich durch die „Günstigerprüfung“ in der Praxis als Falle. Nicht selten verpuffen die ersten 4.450 Euro jährlich (!) ohne den geringsten Steuervorteil. Denn Vorsorgeaufwendungen alten Rechts müssen bis zu dieser Höhe gegengerechnet werden – sie sind quasi „günstiger“ als Basisrenten. Was bleibt, sind dann – neben der späteren Steuerpflicht – die bekannten Einschränkungen, die da heißen: nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht kapitalisierbar. Gegen Mehrbeitrag ist eine Hinterbliebenenabsicherung möglich. Allerdings nur im engsten Familienkreis. Wir reden hier von Ehepartnern und kindergeldberechtigten Kindern.
Wenn es um die „Bedürftigkeitsprüfung“ beim Arbeitslosengeld II geht, wird der Familienbegriff bekanntlich schon sehr viel zeitgemäßer, um nicht zu sagen „günstiger“ interpretiert.
Die privaten Rentenversicherungen bieten auch weiterhin die Möglichkeit, das ersparte Vermögen einem beliebigen Dritten zu hinterlassen. Darüber hinaus ist später nur ein Anteil von 18% der Rente zu versteuern. Bei einem Steuersatz von 20% also 3,6% auf die Rente. Günstig könnte es sein, bei „Bedürftigkeit“ eine „Nichtverwertungsklausel“ einzusetzen. Nur so ist eine solche Rente geschützt. Dann können weder Sie (vor Ihrem 60. Lebensjahr) noch die Behörden an das Geld.
Da die Basisrente (Rürup) wie eine staatliche Rente behandelt wird, bleibt das hier ersparte Vermögen auch vor dem Zugriff z. B. der Pflegekassen verschont. An dieser Stelle könnte sich der Abschluss tatsächlich als günstiger erweisen. Alles klar?
Susanne Kazemieh ist Finanzmaklerin und Gründerin der Frauenfinanzgruppe, Grindelallee 176, 20144 Hamburg, Tel.: 4142-6667, Fax: 4142-6668, info@frauenfinanzgruppe.de, www.frauenfinanzgruppe.de.