: Mitbestimmung für Lehrer
Lehrerpersonalräte haben auch nach dem neuen Schulgesetz ein Mitbestimmungsrecht bei der Benennung von stellvertretenden Schulleitern. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht (OVG). Damit widersprachen die Richter der Auffassung von Schulsenator Klaus Böger (SPD). Böger kündigte an, dass er, „um Rechtsklarheit zu erlangen, den Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht fortsetzen werde“. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das OVG diesen Schritt zugelassen. Der Landeschef der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Ulrich Thöne, begrüßte die Entscheidung. Wäre Böger mit seinem Vorhaben durchgekommen, hätten künftig die Stellen der stellvertretenden Schulleiter ohne jede demokratische Kontrolle besetzt werden können. DDP