■ Mit der Gewerbesteuer auf du und du: Großbetriebe jammern
Freiburg (taz) – Wenn es den örtlichen Unternehmen gutgeht, geht es auch den Kommunen gut, auf deren Grund sie sich angesiedelt haben. Dafür sorgt die Gewerbesteuer, die nach Einkommens- und Umsatzsteuer die drittwichtigste Steuer in der Bundesrepublik.
Damit die Gewerbesteuer jedoch nicht völlig konjunkturabhängig sprudelt, knüpft sie nicht nur am Ertrag eines Unternehmens an, sondern auch am zugrunde liegenden Unternehmenskapital. Wegen der unterschiedlichen Bezugsgrößen unterscheidet man die „Gewerbeertragssteuer“ und eine „Gewerbekapitalsteuer“, obwohl es eigentlich nur eine einheitliche Gewerbesteuer gibt. In der Praxis berechnet sich diese Steuer ungefähr so: Vom Gewinn eines Unternehmens berechnet man fünf Prozent. Hierzu addiert man 0,2 Prozent des Kapitals eines Unternehmens. Diese Summe multipliziert man schließlich mit einem Hebesatz, der von den Gemeinden festgelegt werden kann. Im Schnitt liegt er bei rund 400 Prozent, variiert aber je nach örtlicher Steuerpolitik stark.
Dank großzügiger Freibeträge bezahlen nur noch rund 35 Prozent aller steuerpflichtigen Betriebe überhaupt Gewerbesteuer. Freie Berufe sowie Land- und Forstwirtschaft sind ganz ausgenommen. Spöttisch spricht man deshalb oft von einer „Großbetriebssteuer“.
Dennoch jammern WirtschaftsvertreterInnen gerne und häufig über die Belastungen aus der Gewerbesteuer. Beklagt wird die Mehrfachbesteuerung von Unternehmensgewinnen durch die „Gewerbeertragssteuer“. Noch härter unter Beschuß geraten ist die „Gewerbekapitalsteuer“, weil diese auch dann zu leisten ist, wenn ein Unternehmen keinen Gewinn macht. Für die Gemeinden war jedoch gerade in Zeiten konjunktureller Flaute die „Gewerbekapitalsteuer“ als trauriger Rest einst stolzer Gewerbesteuereinnahmen ein letzter Notanker.
Immerhin sind die Kommunen heute nicht mehr ganz so gewerbesteuerabhängig wie noch in den sechziger Jahren. Damals trug diese Abgabenart mehr als 80 Prozent zum Steueraufkommen der Kommunen bei. 1992 waren es nur noch rund 48 Prozent. Seit 1969 sind die Gemeinden nämlich auch an der Einkommenssteuer beteiligt. Zwar müssen sie nun einen Teil ihrer Gewerbesteuer an Bund und Länder abgeben, unter dem Strich standen nach der Reform jedoch alle Gemeinden besser da. Wichtig war aber vor allem ein Ausgleich der starken Unterschiede im Steueraufkommen der Kommunen.
Die Koalition möchte nun die „Gewerbekapitalsteuer“, die in den FNL erst nächstes Jahr hätte eingeführt werden sollen, völlig abschaffen und die Gemeinden dafür an der Umsatzsteuer zu beteiligen. Die für die Abschaffung notwendige verfassungsändernde Mehrheit verfehlte sie jedoch gestern im Bundestag. Christian Rath
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