■ Mit Toys&Hornbach auf Du und Du: Vom Recht auf eine Ampel
Jeder hat das Recht, vor seine Parkplatz-Ausfahrt eine Ampel aufzustellen. Anlaß für diese Klarstellung der Bausenatorin war der Streit um die Ampel-Anlage, die vor dem Parkplatz von Toys und Baumarkt Hornbach aufgestellt worden ist.
Der Pferdefuß des Rechtes auf die Ampel: „Lichtzeichenanlage“ und seine Aufstellung müssen privat bezahlt werden ( sechsstellig), auch die Betriebskosten für 30 Jahre. Und wenn die steht, „geht sie in das Eigentum der Stadt über“, ganz umsonst.
Die ersten, die das Recht auf eine Ampel wahrgenommen haben, war der Baumarkt Hornbach, der Ende Dezember neben Toys aufmachte. Eine „Baustellen-Ampel“. Und weil das Stadtamt nicht in der Lage war, kurzfristig für Hornbach selbst die Ampel aufzustellen, besorgte die Firma das privat. Effekt: die Neuenlander Straße war dicht, manchmal schaltete die Ampel sogar nachts auf rot für den Durchgangsverkehr.
AutofahrerInnen waren verärgert. Der Beirat war verärgert, weil nur eine provisorische Baustellen-Ampel ohne seine Genehmigung aufgestellt werden kann. Zwar haben, erklärte die Bausenatorin am Dienstag, Toys&Hornbach die Ampel in richtig endgültige Verankerungen einbauen lassen, aber rein genehmigungsrechtlich sei es doch nur eine provisorische - das Genehmigungsverfahren für die endgültige Ampel läuft nämlich noch. Und mit den anderen Ampeln der Neuenlander Straße konnte die Hornbach-Ampel noch nicht zur grünen Welle verbunden sein, weil es eben eine provisorische war.
Aber warum nachts rot? Immerhin hatte Hornbach vom Stadtamt die Auflage: Nur zu Geschäftszeiten darf die Ampel auf rot schalten, und nur wenn Kunden vom Firmenparkplatz abfahren wollen. Dies, davon hat SPD-Politiker Carlo Schreiber sich selbst überzeugt, wurde noch Mitte Januar nicht eingehalten.
Der Bremer Hornbach-Marktleiter Bentin lehnt es strikt ab, zu der Ampel-Frage auch nur einen Satz zu sagen. Dazu, meinte er, sei nur der Vorstand in der Zentrale der Hornbach-Kette in Bornheim bei Landau ermächtigt. Und die erklärte der taz auf Anfrage nach zwei Tagen Bedenkzeit: „Wir wollen uns nicht äußern.“ K.W. / Foto: Wolff
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