■ Mit Schacht Konrad auf du und du: Transport-Debatte
Hannover (taz) – Die Risiken der Atomtransporte sollen demnächst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Endlager Schacht Konrad öffentlich erörtert werden. In der Tennishalle in Wedtlenstedt bei Braunschweig, in die die längste bundesdeutsche Erörterungsrunde Anfang des Jahres umgezogen ist, werden die Beteiligten eine Woche lang über den aktuell gefährlichsten Aspekt des geplanten Endlagerbetriebes streiten – über jene 3.400 „Transporteinheiten“, die jährlich während des Einlagerungsbetriebes über Schiene und Straße rollen sollen.
Bundesumweltminister Töpfer hatte ein Gutachten bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) in Auftrag gegeben, das zu dem gewünschten Ergebnis kam, die Transporte seien ungefährlich. Und Töpfer erlaubte der Genehmigungsbehörde, dem niedersächsischen Umweltministerium, die Transporte auf dem Erörterungstermin zur Sprache zu bringen. Dennoch vertritt der Bundesumweltminister bis heute den Standpunkt, daß die Gefahren durch die Atomtransporte nicht Gegenstand des Konrad-Planfestellungsverfahrens seien, sondern gesondert durch das Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt werden müßten.
Die GRS-Studie hat jetzt der niedersächsische Beirat für Fragen des Kernenergieausstiegs noch einmal kritisch durchgearbeitet und ist dabei auf gravierende Mängel gestoßen. Da wurde etwa angenommen, daß bei Transportunfällen jeder Brand der hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague innerhalb von einer Stunde gelöscht sei. Die Zahl und das radioaktive Inventar der Transporte von WAA-Abfällen wurden auf nicht nachvollziehbare Art und Weise reduziert. Die GRS-Studie sei bestenfalls ein „Beitrag zur Methodik von Risikoanalysen“, erklärte der Physiker Helmut Hirsch, sie könne aber nicht als Beleg für die Ungefährlichkeit herangezogen werden.
Ebenso wie das mangelhafte Gutachten soll auch die juristisch folgenlose Transport-Debatte in Wedtlenstedt am Ende nur der Akzeptanzförderung dienen. „Juristisch gibt es das gar nicht, was die da eine Woche lang machen wollen“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Rainer Geulen. Da werde etwas zum Gegenstand des Erörterungstermins und damit des Planfestellungsverfahrens gemacht, was angeblich aber nicht zum Verfahren gehören soll. Für den Juristen ist das einfach „ein Widerspruch in sich“. ü.o.
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