: Mildes Urteil nach Tod eines Kindes
Wegen fahrlässiger Tötung eines siebenjährigen Jungen hat das Amtsgericht Tiergarten einen Berufskraftfahrer zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Zugleich erhielt der 59-Jährige ein dreimonatiges Fahrverbot und eine Geldbuße von 2.400 Euro. Der Siebenjährige war mit seinem Fahrrad auf dem Weg zur Schule, als er beim Überqueren der Danziger Straße vom Lastwagen des Angeklagten überrollt wurde. Der Angeklagte habe die für einen Kraftfahrer notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen, hieß es im Urteil. Er habe genug Zeit gehabt, sich zu orientieren, was auf dem Gehweg passiere. Der Junge sei wegen seines gelb-schwarz gestreiften Fahrrades gut zu erkennen gewesen. Der Richter betonte, dass das Kind keine Mitschuld treffe. Auf ein verkehrsgerechtes Verhalten von Kindern könne nicht vertraut werden. DDP