Miethai & Co„Wirtschaftlichkeit“ bei den Betriebskosten : Teppich im Treppenhaus ist teurer
Hohe Betriebskosten für Hauswartung und Treppenhausreinigung gehören zu den ärgerlichsten Streitpunkten. Hier stellen die Vermieter oft hohe Beträge in Rechnung, ohne die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Um dem Einhalt zu gebieten, konnten sich Mieter von Sozialwohnungen auch in der Vergangenheit auf § 20Abs. 1 NMV und § 24 Abs. 2 II BV berufen. Danach darf der Vermieter nur solche Kosten auf die MieterInnen umlegen, die „bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind“. Für Abrechnungen ab 2001 gilt dies auch für alle frei finanzierten Wohnungen (§ 556 Abs. 3 BGB).
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist auf zwei Ebenen maßgebend. Zum einen bei der Frage, ob eine Betriebskostenart überhaupt abgerechnet werden darf. So ist es in der Regel sicherlich unwirtschaftlich, für ein kleines Anwesen einen (teuren) Hausmeister einzustellen. Auch die Beauftragung eines Reinigungsunternehmens für ein Haus, in dem die MieterInnen bislang regelmäßig und ordentlich das Treppenhaus gereinigt haben, ist unwirtschaftlich.
Zum anderen kommt das Gebot der Wirtschaftlichkeit zum Tragen bei der Frage, in welcher Höhe entstandene Betriebskosten abgerechnet werden dürfen. Selbst wenn der Vermieter Belege über die Kosten hat, muss immer geprüft werden, ob diese nicht unwirtschaftlich hoch sind. Liegen die Kosten für Hauswartung oder Treppenhausreinigung weit oberhalb der Durchschnittswerte, so sind Zweifel angebracht. Dabei sind allerdings Besonderheiten des Objekts zu beachten. Ein mit Teppichboden ausgelegtes Treppenhaus, welches von einer Reinigungsfirma ordentlich gereinigt wird, wird sicherlich überdurchschnittlich hohe Kosten verursachen.
Aufgrund der Komplexität von Betriebskostenabrechnungen empfiehlt es sich daher regelmäßig, vor Ausgleich der Salden eine Mietberatung in Anspruch zu nehmen.
Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de