Miethai & Co.: Wasserkosten
■ Umlage und Abrechnung Von Achim Woens
Unter ungünstigen Umständen kann die Verteilung der Kosten für Wasser und Sielgebühren zu sehr ungerechten Ergebnissen führen. Ist ein Großteil der Wohnungen im Haus stark überbelegt (also weniger als 20 Quadratmeter pro Person), führt die Umlage nach Quadratmetern in der Regel zu einer ungerechten Verteilung für allein wohnende MieterInnen.
Solange der Einzelverbrauch noch nicht mit Wasseruhren in jeder Wohnung festgestellt werden kann und die Kostenumlage nach Quadratmetern mietvertraglich vereinbart wurde, muß diese Ungerechtigkeit in bestimmten Grenzen in Kauf genommen werden.
Die Schmerzgrenze ist dann erreicht, wenn das Ergebnis als grob unbillig anzusehen ist. Sind beispielsweise fast alle Wohnungen im Haus überbelegt, kann das dazu führen, daß ein Einzelmieter die Kosten für etwa 150 Kubikmeter des Gesamtverbrauchs aufgebrummt bekommt (ein Kubikmeter Wasser/Siel kostet zur Zeit etwa 7,30 Mark). Da der Durchschnittsverbrauch für eine Person bei etwa 50 Kubikmetern jährlich liegt, läge in diesem Fall die Ungerechtigkeit klar auf der Hand. Der Vermieter könnte dann zu einer Umstellung des Abrechnungsmodus gezwungen werden. Bei genauem Hinsehen ist das aber selten der Fall. Der Einbau von Wohnungswasserzählern wäre hier die beste Lösung.
Viele Vermieter sperren sich aus Kostengründen gegen den Einbau von Wohnungswasserzählern. Die Hamburger Bauordnung schreibt den Einbau von Wasseruhren zwar vor, läßt den Vermietern allerdings bis zum Jahre 2004 Zeit.
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