Miethai & Co Wie muss ich einen Mangel anzeigen? : Ein Schreiben empfiehlt sich
Bei einer Vortragsveranstaltung anlässlich des Jubiläums von Mieter helfen Mietern zum Thema „Feuchtigkeit und Schimmel“ wurde eine Frage in der vergangenen Woche sehr häufig gestellt: „Wie muss ich einen Mangel eigentlich anzeigen?“
Verunsicherung bestand etwa darüber, ob immer ein Brief geschrieben werden muss. Um es hier einmal klarzustellen: Es reicht, wenn der Vermieter, Verwalter oder Hausmeister informiert wird. Also genügt auch ein Telefonat, ein Fax oder eine E-Mail. Bei unkomplizierten Vertragsverhältnissen ist dies ein einfacher und sinnvoller Weg. Allerdings haben die Mieter bei einem Streit mit dem Vermieter dann nicht die Möglichkeit, den Beweis zu führen, dass sie eine Mängelanzeige tatsächlich gemacht haben. Deshalb ist es besser, wenn ein Schreiben aufgesetzt wird. Wenn die Erfahrung lehrt, dass der Vermieter den Zugang von Schreiben mit einfacher Post bestreitet, ist ein Einwurfeinschreiben ratsam.
Der Mangel sollte in dem Schreiben so präzise wie möglich beschrieben werden, damit sich die Vermieterseite ein genaues Bild von dem Umfang des Schadens machen kann.
Es empfiehlt sich darüber hinaus, dem Vermieter mit der Mängelanzeige eine Frist zur Instandhaltung mit genauem Datum zu setzen. Diese Frist darf nicht zu kurz bemessen sein, sondern sollte ihm die Möglichkeit eröffnen, innerhalb dieser Zeit den Mangel auch wirklich zu beseitigen. Soweit Handwerker beauftragt werden müssen, sind in der Regel drei Wochen angemessen. Ratsam ist es auch, in diesem Schreiben auf die Ausübung der Rechte hinzuweisen, die durch die Mängel oder durch die versäumte Mängelbeseitigung entstanden sind. Dies sind etwa Mietminderungen, Zurückbehaltungsrechte, das Einschalten des Amtes für Wohnungspflege oder die Ersatzvornahme.
Christiane Hollander ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de