Miethai & Co Wasseruhren-Pflicht bis zum 1.9.2004 : Zähler einbauen
Bis zum 1. September 2004 müssen die Wohnungen in Hamburg mit Wasserzählern ausgestattet sein. Nur bei besonderen Umständen, wenn der Einbau von Wasserzählern zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde, kann die Behörde Ausnahmen zulassen.
Zehn Jahre lang hatten die Eigentümer Zeit, um Geräte zu installieren, die den Wasserverbrauch in einer Wohnung messen. Die Pflicht zum Einbau von Einzelwasserzählern besteht im Norden nur in Hamburg. Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen haben dazu keine Regelungen verabschiedet. Gesetzlich nicht geregelt ist, welche mietrechtlichen Konsequenzen der versäumte Einbau für die MieterInnen hat.
Die Rechtsprechung hat bezüglich der Abrechnung von Betriebskostenvorauszahlungen folgende Grundsätze entwickelt: Sofern ein Gebäude mit Einzelwasserzählern ausgestattet ist, müssen die Zählerstände abgelesen werden und die Abrechnung der Wasserkosten nach dem individuellen Verbrauch erfolgen. Wurden die Zählerstände nicht abgelesen, so steht den MieterInnen das Recht zu, ihren Wasserkostenanteil um 15 bis 25 Prozent zu kürzen. Das 25-prozentige Kürzungsrecht beruht dabei auf einer Untersuchung der Hamburger Wasserwerke, wonach der durchschnittliche Verbrauch bei Wohnungen mit Wasserzählern um mehr als 25 Prozent niedriger ist als bei Wohnungen ohne Wasserzähler.
Folgerichtig wird es sein, das Kürzungsrecht für zukünftige Betriebskostenabrechnungen auch den MieterInnen zuzugestehen, deren Vermieter der Pflicht zum Einbau von Wasserzählern nicht nachgekommen ist. Nur so kann der gesetzgeberisch gewollte Zweck der Wassereinsparung forciert werden.
Fotohinweis:Sabine Weis ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de