: Miet-Gutachter muß vereidigt sein
Kassel (dpa) – Vermieter, die eine Mieterhöhung mit einem Gutachten begründen, müssen dazu einen öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen heranziehen. Ansonsten ist die Erhöhung der Miete unwirksam. Das hat das Kasseler Landgericht in einem Urteil entschieden, auf das der Mieterverein Kassel am Dienstag hinwies. Der Kläger, ein Vermieter aus Kassel, hatte eine Mieterhöhung mit dem Gutachten eines nicht öffentlich bestellten Diplomingenieurs begründet. Das Gericht schloß sich der Auffassung des Mieters an, der das Gutachten als unwirksam abgelehnt hatte.
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