■ Menschenrechte: Direkte Klage
Straßburg (AFP) – Die Bundesrepublik hat zwei Zusatzprotokolle zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert, die den Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erleichtern und Verfahren vereinfachen. Damit haben die BürgerInnen künftig das Recht, sich direkt an den Straßburger Gerichtshof zu wenden. Bisher gehen alle Beschwerden zunächst an die Menschenrechtskommission, die den Fall auf seine Zulässigkeit prüft.
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