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Mehrkosten bei KrankenversicherungErste Kassen wollen höheren Beitrag

Die ersten gesetzlichen Krankenkassen verlangen von ihren Mitgliedern mehr als acht Euro. Eine erhebt gar den höchstmöglichen Zusatzbeitrag: ein Prozent des Einkommens.

Ein Krankenhaus-Aufenthalt kostet - nun wollen Kassen ihre Mitglieder stärker zur Kasse bitten. Bild: dpa

BERLIN dpa | In der Debatte um die geplanten Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fordern erste Kassen mehr als acht Euro. Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) erhebt für ihre 40 000 Mitglieder rückwirkend zum Januar 2010 den höchstmöglichen Zusatzbeitrag von einem Prozent des Einkommens. "Wir machen die Ein-Prozent-Regelung, weil das sozial gerechter ist, als von allen Versicherten acht Euro pauschal zu nehmen - egal, ob Student oder Mitglied mit 400 000 Euro Nettoeinkommen." Das sagte GBK-Vorstandschef Helmut Wasserfuhr am Mittwoch.

Die BKK Westfalen-Lippe verlangt nach Angaben ihres Vorstandschefs Willi Tomberge zwölf Euro. "Das ist viel gerechter, denn es enthält eine deutlich soziale Komponente", sagte Tomberge der "Bild"-Zeitung (Mittwoch). Eine Pauschale von acht Euro könne ohne Einkommensprüfung erhoben werden, während darüber liegende Zusatzbeiträge ein Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten nicht übersteigen dürfen. "Die acht Euro zahlen also Student und Unternehmer gleichermaßen, unsere zwölf Euro hingegen werden bei Versicherten, die unter 1200 Euro haben, angepasst", so BKK-Chef Tomberge. Ein Student mit 500 Euro Einkommen zahle also nur fünf Euro Zusatzbeitrag.

Vor einer Woche hatten große Krankenkassen wie die DAK und die KKH-Allianz angekündigt, einen Extrabeitrag von acht Euro von ihren insgesamt mehr als sechs Millionen Versicherten zu erheben. Andere Kassen wollen folgen. Das Bundeskartellamt geht seitdem zahlreichen Beschwerden nach.

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3 Kommentare

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  • F
    frischer

    Ich finde das alles super, weil es stimmig ist:

     

    Zuerst schmeisst Bubi Roesler den Vorsitzenden der staatlichen Medikamenten Zulassung raus - die Pharma Lobbyisten haben sich durchgesetzt und ihre Pillen können wieder teuerer werden.

     

    Da das Geld schließlich irgendwo herkommen muss, werden Zusatzbeiträge erhöht.

     

    Meine KV wurde gerade von der DAK übernommen (ob feindlich oder friedlich weiß ich nicht):

     

    Im ersten Brief war die neue Versicherten Karte.

    Im zweiten die Ankündigung der Beitragserhöhung.

    Ein Schelm, wer böses dabei denkt...

     

    Der Unterschied zwischen der "Gesundheits-wirtschaft" und der Mafia liegt darin, dass es bei der Mafia einen Ehrenkodex gibt.

  • KH
    Karin Haertel

    Das wird ja immer besser. Den Zwangszahlern die medizinische Veasorgung nach neuesten Erkenntnissen verweigern und dafuer auch noch mehr Geld wollen. Im vergangenen Jahr u.a. die Arzthonrare um bis zu 34% erhoeht und die Schuld fuer dasangebliche Minus nun dem Versicherten in die Schuhe schieben, weil der zu oft zum Arzt geht. Die Kopfpauschale von Minister Roesler hilft da auch nix, denn von seinem Wunschbeitrag von horrenden 400 Euro koennte man sich ene Privatvesicherung leisten. Und streichen geht auch nicht mehr, denn die medizinische Versorgung hat bereis ein menschenunwuerdiges Niveau erreicht. Wenn es da keine kluegeren Koepfe gibt, die der Buerger bezahlen muss, dann sollte man den ganzen Mist besser abschaffen und jedem selbst die Wahl seiner Versicherung ueberlassen.

  • RS
    Reinhold Schramm

    Gesundheitspolitik - und der "materielle Geburtswert". Zum 60jährigen Bestehens des Reichsgesundheitsamtes machte sich der damalige Präsident dieses Amtes, Prof. Dr. Reiter, Gedanken über "Volks"-Wirtschaft. Bei der Berechnung des "materiellen Wertes des Menschen" kommt er für die "Periode des Werteschaffens" vom 25. bis 65. Lebensjahr auf einen jährlichen Reinertrag von 960 RM, in den 40 Jahren also von 38.400 RM. Davon subtrahiert er die "Aufzuchtausgaben" von 9.000 RM und kommt so zum "materiellen Geburtswert" von 29.400 RM für einen "erbgesunden Mann" [der Lohnarbeit]. Folgerichtig stellt er dann fest: "Jedes vorzeitige Sterben eines Menschen ([damals noch] vor dem 65. Lebensjahr [heute 67. und demnächst 70.]) gestattet nicht die volle Ausnutzung seines Geburtswertes." [Lohnarbeit, Arbeitskraft und Menschenverwertung] Vgl.: Die Feier des 60jährigen Bestehens des Reichsgesundheitsamtes.- In: Reichsgesundheitsbl. - 11 (1936) 36.- S. 669-679, zit. S. 671. - Anm.: Der Leistungsgedanke in der faschistischen Diktatur des Kapitals 1933-1945 - 'nur Geschichte' in Zeiten von Hartz-IV-Hetzkampagne - im Verwertungsinteresse des Kapitals heute?