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Archiv-Artikel

Mehr Rechte für Entsorgerkunden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Prozessrechte von Entsorgerkunden gestärkt. Wer von einem öffentlich-rechtlichen Entsorgerunternehmen auf Zahlung des Entgelts für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung verklagt wird, kann im selben Prozess Einwände wegen angeblich überhöhter Tarife geltend machen. Das entschied das Karlsruher Gericht gestern. Eine Klausel in den Bedingungen des Entsorgers, die solche Einreden erst in einem späteren Prozess vorsehen, ist laut BGH unwirksam. Damit gibt das Gericht Kunden der Berliner Stadtreinigung Recht, die sich gegen Zahlungsklagen mit dem Argument gewehrt hatten, die Tarife seien unangemessen hoch. DPA