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Archiv-Artikel

Mehr Rechte für Bahnkunden

BERLIN afp ■ Die Bahn soll gesetzlich verpflichtet werden, ihre Kunden für Verspätungen und Zugausfälle zu entschädigen. Nordrhein-Westfalen will im Frühjahr im Bundesrat einen Gesetzentwurf einbringen, der die Entschädigungen im Nah- und Fernverkehr einheitlich regelt. Bisher gibt es nur eine Selbstverpflichtung der Bahn für den Fernverkehr, die die Bahn jederzeit selber ändern könnte. Die Bahn befürchtet in einem internen Papier, dass die Fahrpreise steigen könnten, wenn sie durch verschärfte Entschädigungsregeln auch Verspätungen im Nahverkehr entschädigen müsste.