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■ MediaBazaarRadiohörer wehrt sich gegen Werbemasche

Berlin (taz) – Wer sich an einem Gewinnspiel eines Radiosenders gar nicht beteiligt hat, braucht auch nicht in Kauf zu nehmen, daß sein Name als Gewinner über den Hörfunk ausgestrahlt wird. Das hat der kommerzielle Berliner Radiosender 104.6RTL einem Hörer „rechtsverbindlich zugestanden“. Der Hörer hatte sich gegen eine „Zwangsteilnahme“ an einer RTL-Radiolotterie verwahrt. Der Sender 104.6RTL hatte Anfang Oktober eine Werbebrief an Tausende BerlinerInnen versendet, in dem den EmpfängerInnen mitgeteilt wurde, ihr Name befinde sich „bereits in der Lostrommel“. Die Adressaten wurden aufgefordert, ab jetzt 104.6RTL zu hören, denn zu jeder vollen Stunde werde ein Name aus der Lostrommel gezogen. Bei Rückruf innerhalb von 30 Minuten habe man 100 Mark gewonnen. Der besagte Radiohörer ließ daraufhin den Sender wissen, daß er die unfreiwillige Nennung seines Namens als „Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte“ betrachte. Er habe sich an dem Spiel nicht beteiligt und wolle auch nicht, daß sein Name „in einer zustimmenden Verbindung mit dem Sender“ genannt werde. 104.6RTL reagierte prompt, gab eine Unterlassungserklärung ab und versicherte, daß der Name des besagten Hörers „bei Meidung einer Vertragsstrafe von DM 3.000“ nicht ohne Einverständnis ausgestrahlt werde. Der Opponent fordert nun in einer Pressemitteilung auch andere HörerInnen auf, Unterlassungserklärungen zu verlangen: „Dann wird das für die Privatfunker die teuerste Werbeaktion, die sie je unternommen haben.“

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