■ Mauerschützen: Limbach befangen
Karlsruhe (dpa) – Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, wird auf eigenes Ersuchen nicht über die Verfassungsbeschwerden der wegen Totschlags verurteilten früheren DDR-Politiker mitentscheiden. Der von ihr geführte Zweite Senat erklärte in einem gestern veröffentlichten Beschluß die Selbstablehnung der ehemaligen Berliner Justizsenatorin wegen Befangenheit für begründet. Frau Limbach hatte sich als Justizsenatorin mit Nachdruck für die Strafverfolgung der Mitglieder des Verteidigungsrates wegen Totschlags an DDR- Flüchtlingen eingesetzt.
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