Massenimpfung mit Nebenwirkung: Behörde warnt vor Grippeimpfung
Die schwedische Arzneimittelbehörde warnt vor den Nebenwirkungen der Schweinegrippeimpfung. Der Hersteller hat sich abgesichert: Er haftet nicht.
STOCKHOLM taz | Kinder und Jugendliche, die mit dem Impfstoff Pandemrix gegen die Schweinegrippe geimpft worden waren, liefen ein 6,6-fach höheres Risiko, an Schlafkrankheit (Narkolepsie) zu erkranken. Das besagt eine aktuelle Studie der schwedischen Arzneimittelbehörde "Läkemedelsverket". Schlussfolgerung der Behörde: Es sei dringend nötig, mögliche Mechanismen für diesen Zusammenhang zu erforschen.
Narkolepsie ist eine neurologische Erkrankung des Schlaf-Wach-Rhythmus. Häufigste Symptome sind eine starke Tagesschläfrigkeit bis hin zu Schlafzwang, Schlaflähmung, akustische und visuelle Halluzinationen und einem Kontrollverlust der Muskeln.
Nach der Pandemrix-Massenimpfung im Winter 2009 war die Zahl von Narkolepsie-Neuerkrankungen in der Altersgruppe der Vier- bis 19-jährigen in mehreren Ländern, speziell in Finnland und Schweden plötzlich stark angestiegen.
Die Krankheit brach meist vier bis acht Wochen nach der Impfung aus, deshalb lag der Verdacht eines Zusammenhangs nahe.
Im Februar veröffentlichte die finnische Gesundheitsbehörde eine Studie, die einen Zusammenhang zwischen Pandemrix und Narkolepsie als "wahrscheinlich" bezeichnete.
Impfstoff konnte gestreckt werden
In Finnland war ein neunfach höheres Risiko einer Narkolepsie-Erkrankung nach Pandemrix-Impfung konstatiert worden. Ein schwedischer Rapport äusserte bereits im Frühjahr einen ähnlichen Verdacht.
Im Zentrum steht dabei der im Pandemrix-Impfstoff enthaltene "Impfverstärker". Durch dessen Einsatz konnte die Impfwirkung potenziert werden, eine geringere Menge Virus-Antigen pro Person wurde benötigt. Der Impfstoff konnte so "gestreckt" werden.
Johan Thor, Schwedenchef des Pandemrix-Herstellers GlaxoSmithKline bezeichnete die Studie des Läkemedelsverket gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur TT als gravierendes Sicherheitssignal.
Man wolle in Zusammenarbeit mit der europäischen Arzneimittelagentur EMA und den nationalen Behörden die Ursachenfrage weiter verfolgen.
Was eine mögliche Haftung angeht, verwies Thor auf die zwischen seiner Firma und den Gesundheitsbehörden geschlossenen Verträge, wonach GlaxoSmithKline für den unerprobten Impfstoff nur für Produktfehler haftet.
Die Haftung für möglicherweise auftretende Nebenwirkungen wurde ausgeschlossen.
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