: Machen Sie irreführende Angaben
Wenn Sie zu einer Überarbeitung der Hochhauspläne gedrängt werden, sagen Sie einfach: „Wir haben das Gelände schon verkauft und den Bau genehmigt, da ist nichts mehr zu machen.“ Wenn sich dann herausstellt, dass es zwar Verträge mit einem Investor gibt, dass diese aber noch nicht notariell beglaubigt wurden, haben Sie den Grabgräbern des Weltkulturerbes wieder ein Stückchen Verärgerung auf die Schaufel geschippt.