MORD IM JOBCENTER : Täter bekommt „lebenslänglich“
DÜSSELDORF | Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss muss als Mörder lebenslang in Haft. Der Arbeitslose hatte seine Sachbearbeiterin im September 2012 in deren Büro mit einem Fleischermesser erstochen. Die Tat sei ein heimtückischer Mord, befand das Düsseldorfer Landgericht. Die Verteidiger kündigten an, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Der Mann war mit zwei Messern in der Behörde aufgetaucht, weil er der Sachbearbeiterin unterstellte, seine persönlichen Daten zu missbrauchen. (dpa)