■ MITTELALTERLICHE JUSTIZ IN IRLAND: Vergewaltigtes Kind muß Mutter werden
Dublin (taz) — Ein 14jähriges Vergewaltigungsopfer darf nicht abtreiben. Selbst dann nicht, wenn das Mädchen selbstmordgefährdet ist. Das entschied am Montag ein Gericht in Dublin. Richter Declan Costello stellte den Schutz ungeborenen Lebens, der in Irland als einzigem europäischen Land Verfassungsrang hat, über alle anderen Erwägungen. Zusätzlich erteilte er der Presse einen Maulkorb: Über das Verfahren darf nicht diskutiert werden. Das Mädchen war im vergangenen Dezember vom Vater seiner Schulfreundin vergewaltigt worden. Der Vergewaltiger, der die Tat leugnet, ist bislang unbehelligt. Die Eltern des Mädchens haben inzwischen Berufung gegen den Gerichtsentscheid eingelegt. SEITE 8
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen