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MIT SPITZENGEHÄLTERN AUF DU UND DUUS-Manager überbezahlt?

■ Firmen müssen Bezahlung der Chefs jetzt offenlegen

Washington (dpa/taz) — Nach einem Sturm der Entrüstung in der US-amerikanischen Öffentlichkeit über die teilweise astronomischen Bezüge von US-Spitzenmanagern hat die Wertpapier- und Börsenkommission (SEC) in Washington als Aufsichtsbehörde erste Vorschläge zu deren Offenlegung gemacht. Damit würden Oppositionsanträge von Kleinaktionären auf den Hauptversammlungen gegen überhöhte Bezüge erleichtert und die Offenlegungspflicht verschärft. Bisher wurden diese Daten so vage dargestellt, daß es für Aktionäre fast unmöglich war, sich ein Bild über diese Kosten für das Unternehmen zu machen.

Erstmals sollen deshalb nach den Vorstellungen der SEC nichtbindende Anträge der Kleinaktionäre in die Hauptversammlungsunterlagen aufgenommen werden. Die Managerbezüge der letzten drei Jahre sollen jetzt mit den Aktienkursveränderungen und Dividendenzahlungen verglichen werden. In Zukunft sollen auch die lukrativen Aktienoptionen, die Spitzenmanager erhalten, einheitlich bewertet und damit vergleichbar gemacht werden. US-Spitzenmanager erhalten neben ihrem Grundgehalt Tantiemen und preislich günstige Optionen zum Kauf von Aktien der eigenen Firma. Diese haben für insgesamt zehn Jahre zu dem Kurs Gültigkeit, der am Tag der Vereinbarung zwischen Manager und Gesellschaft galt. Steigen die Kurse und nimmt der Manager die Option wahr, bleibt ihm beim anschließenden Verkauf ein entsprechender Gewinn.

Es sind vor allem diese Optionen, die die Bezüge vieler Spitzenmanager überproportional in die Höhe treiben. Angesichts der Rezession und Massenentlassungen waren die Gehälter der US-Firmenchefs zum Politikum geworden. In der Bundesrepublik müssen Aktiengesellschaften die Kosten für Vorstandsbezüge im Geschäftsbericht ausweisen.

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