MIT FREIHANDELSZONEN AUF DU UND DU: Grünes Licht für EWR-Vertrag
■ EG-Gerichtshof segnet Europäischen Wirtschaftsraum ab
Brüssel (dpa/taz) — Die Tragikomödie um den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) scheint zu Ende zu gehen: Der Europäische Gerichtshof hat nun grünes Licht für den Vertrag zwischen der EG und den Ländern der europäischen Freihandelszone EFTA zur Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes gegeben. Die EG- Richter, die das Paragraphenwerk vor einem halben Jahr mit Rechtsbedenken vorläufig zur Strecke brachten, haben ihr Dossier bereinigt und in einem neuen Gutachten die noch offenen juristischen Fragen geklärt. In Brüssel wird erwartet, daß die EG-Außenminister das Abkommen beim nächsten Treffen am 11. Mai unterschreiben.
Die EG-Kommission unterstrich am Wochenende die große Bedeutung, die sie dem Wirtschaftsraum beimißt, der vom nächsten Jahr an 19 Länder und 375 Millionen EinwohnerInnen im gemeinsamen Konsumrausch vereinen soll. Auch in den EFTA-Staaten wurde die Entscheidung der Richter der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich positiv gewertet. Die Chefunterhändler der beiden Wirtschaftsblöcke hatten sich in den Fragen des Wettbewerbsrechts sowie der Beilegung von Streitfällen im EWR auf neue Formulierungen geeinigt, denen die Luxemburger Richter jetzt zustimmten. In den nächsten Tagen müsse nur noch ein „kleiner formeller Zusatz“ für die Zuständigkeit der gemeinsamen Schiedsstelle ergänzt werden, so das Gericht. Als nicht mit EG-Recht vereinbar hatte der Gerichtshof der Schiedsgerichtsbarkeit seine Zustimmung verweigert. Das EWR- Abkommen muß von allen zwölf EG-Staaten sowie den sieben EFTA-Ländern (die Schweiz, Österreich, Liechtenstein, Finnland, Norwegen, Schweden und Island) ratifiziert werden. Eine in der Schweiz notwendige Volksabstimmung könnte allerdings den Start des EWR weiter hinauszögern. Auch muß das Europaparlament noch über den Vertrag abstimmen, dessen Rechtsauschuß im März gedroht hatte, nur nach gründlicher Prüfung durch den Gerichtshof zuzustimmen. es
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