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Archiv-Artikel

MINDESTLOHN Koalition plant weitere Ausnahmen

BERLIN | Beim geplanten Mindestlohn soll es weitere Ausnahmen für Erntehelfer, Zeitungszusteller und Praktikanten geben. Dies wurde nach der Einigung von Union und SPD vom Freitag bekannt. Die Forderung, das Mindestalter für die Lohnuntergrenze auf 21 Jahre anzuheben, wurde jedoch abgelehnt. Von Gewerkschaften und Opposition kam Kritik. Am Donnerstag soll das Gesetz zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 je Stunde im Bundestag abschließend beraten werden.

Die Grenze für eine sozialabgabenfreie Beschäftigung von Agrar-Saisonkräften solle von 50 auf 70 Tage angehoben werden, berichtet die PNP. Damit würden die Betriebe beim Mindestlohn entlastet. Auch bei Praktikanten gab die SPD Forderungen aus der Union nach. So sollen freiwillige Praktika bis 12 Wochen ausgenommen sein. Bei Zeitungsausträgern soll der Mindestlohn von 8,50 Euro in vollem Umfang erst ab 2017 gelten.

Ver.di-Chef Frank Bsirske übte scharfe Kritik am Mindestlohn-Kompromiss. „Mit der Vielzahl von Ausnahmen hat die Koalition den Mindestlohn brutal amputiert“, sagte er der BamS. (epd)