MINDESTLOHN : Verbindlich auch für Zeitarbeitsbranche
BERLIN | Auch für die rund 900.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche gilt ab 1. Januar ein Mindestlohn. Er liegt bei 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen. Das Bundeskabinett billigte gestern eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Zudem werden ab Januar in weiteren Branchen die dort bereits geltenden Mindestlöhne angehoben. Laut Ministerium sind Mindestlöhne bundesweit damit künftig in elf Branchen mit rund 4 Millionen Beschäftigten allgemeinverbindlich. (dpa)