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Archiv-Artikel

MATHIAS BROECKERS ÜBER DEN EINSPRUCH DES BUNDESAMTS FÜR ARZNEIMITTEL Kein Hanf für Kranke

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Juli eingelegt, das einigen Schwerkranken den Eigenanbau von Cannabis zur Linderung ihrer Schmerzen erlaubt hätte.

Um überhaupt eine Erlaubnis zu bekommen, statt des halbsynthetisch hergestellten Cannabiswirkstoffs Tetra-Hydro-Cannabinol (THC), der unter dem Namen „Dronabinol“ verschreibungsfähig ist, auch natürliche Cannabisblüten als Medizin verwenden zu können, mussten Patienten schon bis vor die höchsten Gerichte ziehen. Seit 2009 ist das BfArM deshalb verpflichtet, in besonderen Fällen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

Etwa 200 Patienten können seitdem aus Holland importierte Hanfblüten über ihre Apotheke beziehen. Freilich zu einem Preis, der für viele Patienten nicht finanzierbar ist, weshalb sie den deutlich preisgünstigeren Eigenanbau vor dem Verwaltungsgericht erstritten.

Dass das Bundesamt gegen dieses Urteil vorgeht, macht einmal mehr deutlich, dass eine solche Behörde an einem Pharmastandort wie Deutschland weniger das Wohl des Patienten im Auge hat, sondern eher die Lobby der Industrie im Nacken. Sowie die gefühlte Abhängigkeit von einem (längst verlorenen) „war on drugs“.

Anders ist es nicht zu erklären, warum sich die Regierung hierzulande päpstlicher als der Papst des heiligen Drogenkriegs selbst, die USA, gebärdet. Dort können sich mittlerweile über eine Million Patienten mit der Medizin ihrer Wahl auf unbürokratische Weise selbst versorgen. Umso wichtiger ist es, mit der derzeit laufenden Petition an den Bundestag – www.cannabis-medizin-petition.de – eine solche Reform endlich auch in Deutschland durchzusetzen.

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