piwik no script img

Archiv-Artikel

MANGEL AN KITAPLÄTZEN Schadenersatz für Verdienstausfall

BERLIN | Rechtsexperten gehen davon aus, dass Eltern ab August 2013 Schadenersatz für Verdienstausfälle verlangen können, wenn sie sich mangels Betreuungsplätzen selbst um ihre Kleinkinder kümmern müssen. Wenn ein Elternteil wegen der Betreuung eines zwei- oder dreijährigen Kindes weniger verdiene, müssten die Kommunen „Schadenersatz aus Amtshaftung“ leisten, sagte Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, dem Spiegel. Der erwartete Mangel an Plätzen zur Kinderbetreuung dürfte die Kommunen damit teurer zu stehen kommen als bislang angenommen.

Ab August 2013 haben Zwei- und Dreijährige bundesweit Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer ausgebildeten Tagesmutter. Dann könnten noch mehr Betreuungsplätze fehlen, als von der Bundesregierung vorhergesagt. Nach neuen Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik werden am Stichtag 80.000 Plätze mehr benötigt als ursprünglich angenommen; demnach würden 210.000 Kitaplätze fehlen. (epd)