: Lokführer muss Strafe zahlen
Ein früherer Lokführer der S-Bahn muss als Verursacher eines Auffahrunfalls mit einem anderen Zug im S-Bahnhof Ostkreuz 1.875 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 39-jährigen Mann am Montag wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigen Eingriffs in den Bahnverkehr. Bei dem Unglück wurden 12 Personen leicht verletzt. Es wurde ein Sachschaden von rund 190.000 Euro festgestellt. Auf der letzten Fahrt vor seinem Feierabend am 21. Oktober 2001 habe der S-Bahner durch einen Moment der Unachtsamkeit Haltesignale übersehen, sagte der Richter. Ein technisches Versagen sei auszuschließen. Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe versucht, zu bremsen. „Es war feucht, der Zug rutschte wegen der Nässe, und ich bekam keinen Kontakt zu den Schienen.“ Die Bremskraft sei sehr gering gewesen. Der Verkehrsrichter wies diese Darstellung zurück. Seine Versetzung zum Zugabfertiger empfindet der Angeklagte als Schmach. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. DPA