frankfurter modell
: Lohnverzicht

Seit 1997 gilt im brandenburgischen Frankfurt (Oder) ein Haustarifvertrag, der nach Angaben des örtlichen Ver.di-Chefs Frank Ploß auf das Prinzip Gehaltseinbuße gegen Kündigungsschutz setzt. Ähnliche Regelungen existieren in rund einem Dutzend ostdeutscher Kommunen. In Berlin, wo der Senat wegen der Haushaltslage ein ähnliches Modell anstrebt, sträuben sich die Gewerkschaften. Für sie ist ein Sonderweg nur in den neuen Bundesländern möglich, für die eine eigenständige Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung besteht. Der Frankfurter Vertrag war geschlossen worden, als 1997 wegen knapper Haushaltskassen die Entlassung von 70 Mitarbeitern der Stadtverwaltung drohte. Um Kündigungen zu vermeiden, verzichteten rund 1.000 Rathausmitarbeiter laut Ver.di auf 5 Prozent ihrer Bruttobezüge. Im Gegenzug bot die Stadt eine befristete Beschäftigungszusage und die Senkung der Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden. DDP